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Kostenträger, Formulare und Anträge
Für die Übernahme der Dolmetschkosten gibt es verschiedene Regelungen und Kostenträger. In der Steiermark gibt es folgende Unterscheidungen und finanzielle Unterstützungen für gehörlose und hörbeeinträchtigte Menschen.
1. Dolmetscheinsätze im beruflichen Bereich: Sozialministeriumservice
(Weiterbildungen, Team- oder Dienstbesprechungen, usw.)
Das Sozialministeriumservice übernimmt die Dolmetschkosten!
- Antragsformular für Dolmetschleistung
- Regelungen: Gebärdensprachdolmetschleistungen
- Regelungen: Schriftdolmetschleistungen
- Richtlinien: Individualförderungen zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung
2. Dolmetscheinsätze im beruflichen Bereich für Bund, Land oder Sozialversicherungsträgern bzw. integrativen Betrieben: ArbeitgeberIn
(Weiterbildungen, Team- oder Dienstbesprechungen, usw.)
Die ArbeitgeberInnen übernehmen die Dolmetschkosten! Keine Förderung des Sozialministeriumservice.
3. Dolmetscheinsätze im privaten Bereich: Land Steiermark (Bezirkshauptmannschaft)
(Behördenwege, medizinischer Bereich, Vertragsabschlüsse, usw.)
Das Land Steiermark übernimmt die Dolmetschkosten! Vor Inanspruchnahme einer Dolmetschleistung muss bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (abhängig vom Wohnort) ein Antrag gestellt werden. Mit einem gültigen Bescheid werden die Dolmetschkosten finanziert.
- Antragsformular der Behindertenhilfe Land Steiermark
- Zeitbestätigungsformular für die Dolmetschleistung
- Landesgesetzblatt - Steiermärkisches Behindertengesetz
- Leistungs- und Entgeltverordnung (LEVO-StBHG 2015)
4. Andere Einsätze
Es gibt viele andere Einsatzgebiete von GebärdensprachdolmetscherInnen. Die Dolmetschzentrale informiert Sie gerne bei Fragen zur Kostenübernahme.