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Taube GebärdensprachdolmetscherInnen
Taube DolmetscherInnen sind in der Regel selbst gehörlos und beherrschen die Gebärdensprache als Erstsprache (L1). Damit sind auch spezielle Kulturwissen vorhanden, da sie seit ihrer Kindheit mit der Gehörlosengemeinschaft vertraut sind. In Österreich dauert die Ausbildung 2 Jahre und der offizielle Berufstitel lautet „Akademische taube GebärdensprachdolmetscherIn und ÜbersetzerIn“.
Die Arbeitssprachen der tauben GebärdensprachdolmetscherInnen sind unterschiedlich: Österreichische Gebärdensprache, Schriftdeutsch, internationale Gebärden oder vereinfachte Gebärdensprachen.
Die Einsatzbereiche der tauben GebärdensprachdolmetscherInnen ist sehr vielfältig: Arztbesuch, Krankenhaus, Polizei, Gericht, Behörden, Amtsgespräch, Konferenz/Tagung und Medien (Fernsehen und/oder Internet). Es wird abhängig nach Situation und Sprache mit hörenden und/oder tauben GebärdensprachdolmetscherIn im Team zusammengearbeitet.
Des Weiteren fertigen taube DolmetscherInnen sogenannte Vom-Blatt-Übersetzungen oder Vom-Blatt-Dolmetschungen an, bei denen ein schriftlicher Text in eine Gebärdensprache übersetzt oder dolmetscht wird, beispielsweise der Text von diversen Formularen, Anträgen und vielem mehr.
Ebenfalls dolmetschen sie für gehörlose MigrantInnen, deren Erstsprache nicht die Österreichische Gebärdensprache ist, sowie für gehörlose Menschen mit besonderen sprachlichen Bedürfnissen. Dies können zum Beispiel Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Menschen mit einer Mehrfachbehinderung sein.
In der Steiermark gibt es seit Kurzem auch eine taube Gebärdensprachdolmetscherin, die bei Bedarf über die Dolmetschzentrale des STLVGV angefordert werden kann. Auch auf der von der Dolmetschzentrale geführten Liste der Gebärdensprachdolmetscherinnen der Steiermark sind die Kontaktdaten der tauben Dolmetscherin ersichtlich.