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Haussammlung

Wir führen jährlich steiermarkweit eine öffentliche Haussammlung durch. Die Genehmigung für diese Sammlung wird von der Steiermärkischen Landesregierung erteilt und ist mit Auflagen verbunden. So sind wir als Spendensammler verpflichtet die Polizeidirektionen und alle Gemeinden in der Steiermark vor Beginn der Sammlung über diese zu informieren.

Unsere SammlerInnen (gehörlos und/oder hörend) führen eine Kopie des Bescheids der Steiermärkischen Landesregierung in den Sammelmappen mit sich. Außerdem eine Kopie des Informationsschreibens an die Polizeidirektionen. Die Sammellisten sind nummeriert und mit dem Vereinsstempel versehen. Die SammlerInnen erhalten eine Legitimation mit Foto, Stempel und Unterschrift.

Als SpenderIn erhalten Sie von uns ein kleines Dankeschön in Form einer Postkarte. Möchten Sie sich erkundigen, ob wir derzeit eine Sammlung durchführen oder sicherstellen, dass Ihre Spende nicht in die Hände von BetrügerInnen geraten ist, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir informieren Sie gerne.

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